Unverbindliche Voranfragen allgemeiner Natur und Kostenanfragen 
		können Sie jederzeit per Telefon, E-mail oder Fax an uns richten. Die 
		Beantwortung erfolgt kostenlos. Konkrete sachliche Fragen können wir 
		jedoch ohne vorherige Beauftragung nicht beantworten. Mündliche oder 
		schriftliche Auskünfte außerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses 
		sind unverbindlich und begründen keine Haftung. 
		
		Die Honorare richten sich nach der Art des Auftrags. Wenn nichts anderes 
		vereinbart ist, gilt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 
		(HOAI). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert und dem 
		Umfang der Tätigkeit. Eine erste Beratung wird nach Aufwand abgerechnet. 
		Hierfür wird ein Betrag von 200,00 EUR netto in der Regel nicht 
		überschritten.